Damit Innovationen sich im Markt etablieren und behaupten: Sie wollen Ihre
Erfindung schützen lassen? Geistiges Eigentum muss wirksam geschützt werden -
national und vor allem international. Informationen und Kontakte finden Sie
hier.
Wenn Sie Informationen zu aktuellen Rechts- und Verfahrensständen von Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken brauchen, können Sie Online-Recherchen im Dienst "DPMAregister" durchführen.
Wenn Sie Arzneimittel (Human- oder Veterinärarzneimittel, auch klinische Prüfpräparate), Testsera oder Testantigene, Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller...
Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen.
Technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Patent schützen lassen.
Als Pharmaunternehmen müssen Sie die Produktinformationstexte nach Abschluss des Verfahrens an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über eine Fachanwendung übermitteln. Die Texte werden veröffentlicht.
Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung schützen. Zur Beurteilung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung wird Ihnen hier der Prozess von der Anmeldung bis zum Prüfungsantrag und möglichen Erteilung eines Patents beschrieben.
Wenn Sie vor dem Prüfungsantrag eine grobe Einschätzung darüber haben wollen, ob Ihre als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie einen Antrag auf Recherche stellen.