Viele Krankheiten lassen sich durch Vorsorge verhindern oder durch
Früherkennung gut behandeln. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Beratungs-
und Vorsorgeangebote der gesetzlichen Krankenversicherung – von Impfungen über
Krebsfrüherkennung bis hin zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Außerdem finden
Sie hier Informationen, wie Sie sich mit einer Patientenverfügung oder einer
Vorsorgevollmacht auf ernste Situationen vorbereiten können.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können Sie jederzeit Informationen über Ihre Versicherungspflicht und Ihr Beitragskonto von der Künstlersozialkasse erhalten. Dazu müssen Sie eine Anfrage an die KSK schicken.
Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Eine ambulante Kur kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie Informationen zur Künstlersozialversicherung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.
Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.
Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttofamilieneinnahmen als gesetzliche Zuzahlungen geleistet haben, können Sie sich für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Für chronisch Kranke liegt die sogenannte Belastungsgrenze bei 1 Prozent.
Wenn Sie Fragen zu sexuell übertragbaren Krankheiten haben (z.B. Aids), können Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden. In vielen Beratungsstellen können Sie sich...
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die...
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.
Hat sich Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit so verändert, dass Sie diese nicht mehr in einem berufsmäßigen
Umfang ausüben oder beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmende
? Dann können Sie nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichert sein.
Wenn ein Tierarzneimittel oder -impfstoff in Verdacht steht, unerwünschte Wirkungen bei einem Tier, einem Menschen oder der Umwelt hervorzurufen, melden Sie dies der zuständigen Behörde. So können Sie auch bei einem Humanarzneimittel vorgehen, das bei einem Tier eingesetzt wurde.
Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.
Ihre berufliche Situation verändert sich derart, dass Sie ein anderes Einkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erwarten? Dann müssen Sie Ihre Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse anpassen.
In der Regel erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) automatisch von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Ihre eGK verloren haben oder diese defekt ist, beantragen Sie eine neue eGK bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.
Wenn Sie für Ihre gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zu hohe Beiträge gezahlt haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Erstattung beantragen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Kinder sowie Ihren Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge und Zuschüsse.
Sie haben Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor mehr als 10 Jahren bereitgestellt? Dann kann Ihre Krankenkasse Sie bitten, ein neues Foto einzureichen.
Sie gehören zu einer Personengruppe, die nicht automatisch gesetzlich krankenversichert ist? Dann können Sie sich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur Entstehung, Verschlimmerung oder dem Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen.
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
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Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt sind, die eine Berufskrankheit verursachen kann, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende Maßnahmen.
Ebola ist eine seltene und lebensbedrohliche Infektionskrankheit. Sie gehört zu den sogenannten viral hämorrhagischen Fiebererkrankungen (VHF) und wird durch das Ebolavirus (EV)...
Sorgen Sie für Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie. Die Suchtprävention bietet kostenlose Aufklärung, Beratung und Unterstützung. Das Angebot der Suchtprävention richtet sich an Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene sowie deren Angehörige.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Wenn Sie wegen einer Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten können, können Sie Kinderkrankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kinderkrankengeldtage auf Ihre Partnerin oder Ihren Partner übertragen.
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, können Sie Krankengeld gegen den Verdienstausfall erhalten.
Das Krankengeld soll dem Krankenversicherten * den Verdienstausfall ersetzen. Dauer und Höhe des Krankengeldes sind gesetzlich vorgeschrieben.
Im Krankheitsfall wird Ihnen...
Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder erweitern.
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Sie können von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Hierfür müssen Sie bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllen.
Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.
Eine ambulante oder stationäre Vorsorge kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Eine Organspende ist eine ganz persönliche Sache. Für oder wider - das ist eine Entscheidung, die einem niemand abnehmen kann. Manchen Menschen ist die Vorstellung, dass man ihne...
Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.
Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung...
Eine stationäre Vorsorgeleistung beziehungsweise Kur kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.
Wenn sich Anhaltspunkte für Veränderungen ergeben, kann die Künstlersozialkasse Ihre künstlerische beziehungsweise publizistische Tätigkeit und Ihr Arbeitseinkommen überprüfen.
Wenn Sie im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen tätig sind und für Sie eine Dienstordnung gilt, können Sie eine Teilkostenerstattung vereinbaren. Sie zahlen medizinische Leistungen dann zunächst selbst und bekommen Ihre Auslagen unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.
Bei beruflichen Aufenthalten in tropischen oder subtropischen Gebieten ist der Arbeitgeber verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen.
Sie hatten einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit? Dann erstattet Ihnen die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen damit verbundene Reisekosten.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Sie haben als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger in den ersten drei Jahren Ihrer Tätigkeit das Mindestarbeitseinkommen nicht erreicht? Dann müssen Sie der Künstlersozialkasse belegen, dass Sie erwerbsmäßig tätig sind.
Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.
Für Zahnersatz erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Zuschüsse. Nur in Ausnahmen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Implantate. Versicherte mit geringem Einkommen können gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung bekommen.