Schlichten muss kein Umweg sein, sondern kann Sie direkt zur Lösung führen.
Gerichtsverfahren kosten häufig viel Zeit, Geld und Nervenkraft. Die Durchführung
einer Schlichtung kann dagegen viele Risiken und Unannehmlichkeiten der
Prozessführung ersparen.
Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.
Sollten Sie Beschwerde über gesetzliche Sozialversicherungsträger bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen, wird sie das Verhalten des Versicherungsträgers im Rahmen der Rechtsaufsicht auf potenzielle Rechtsverletzungen hin untersuchen und auf deren Behebung hinwirken.
Sie sind in Konflikt mit einer Bank oder einem Finanzdienstleistungsunternehmen? Dann können Sie sich unter bestimmten Umständen an die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.
Gemäß § 31 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) können Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch das...
Ist ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt worden, dann teilt das Gesetz nicht jedem Einzelnen unterschiedliche Gegenstände zu. Alle Erben sind mit ihrem Anteil am Vermöge...
Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung Sachsen-Anhalt zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn...
Viele Menschen haben im Umgang mit Behörden und Institutionen Berührungsängste. Oftmals kommen Sie mit Bescheiden in Kontakt, sind unzufrieden oder finden sich im "...
Wenn Sie bei Streitigkeiten mit einem Postunternehmen nicht zu einer Einigung kommen, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.
Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikations-Anbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.
Wenn Sie Sie bei Streitigkeiten aus Berufsausbildungsverhältnissen eine arbeitsgerichtliche Klage einreichen wollen, müssen Sie zuvor einen Schlichtungsausschuss anrufen, wenn die jeweils für die Berufsbildung zuständige Behörde einen solchen gebildet hat.
Wenn Sie in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen durch Bundesbehörden erfahren, die beispielsweise auf mangelnde Barrierefreiheit zurückgehen, können...