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Es gibt 6 Leistungen für Grenzüberschreitende Tätigkeit

Grenzüberschreitende Tätigkeit

Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.

Leistungen:

Auslandsmonate von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung melden

Wenn Ihre Beschäftigten im Ausland gearbeitet haben, müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn auf Anfrage die Dauer melden.

Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beenden

Wenn Beschäftigte nach vorübergehender Tätigkeit im Ausland vorzeitig zurückkehren, müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer dies der Unfallversicherung melden.

Beschäftigte bei vorübergehender Auslandstätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern

Wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland arbeiten und die gesetzliche Unfallversicherung weitergelten soll, müssen Sie das in der Regel beantragen.

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen

Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt besitzen, jedoch keine Approbation, und den tierärztlichen Beruf nur vorübergehend ausüben wollen, benötigen...

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Handwerk anzeigen

Wenn Sie als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, ohne hier eine Niederlassung...

Seeleute-Ausweis beantragen

Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen , können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen.