Hier finden Sie Integrationskurse, Sprachkurse und weitere Leistungen und
Informationen zum Thema Integration. Für Zugewanderte, Spätaussiedler und
Kursteilnehmende, Lehr- und Fachkräfte, Ehrenamtliche und Interessierte. Ziel von
Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land
leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Herzlich willkommen!
Wenn Sie als Träger Maßnahmen anbieten, die Migrantinnen und Migranten bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Wenn Sie sozial-innovative Lösungen und Maßnahmen für junge Männer mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Sozialleistungen im Alter von 18 bis 35 Jahren anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Wenn Sie die Integration von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wenn Sie als Verband oder Verein die Integration von Zugewanderten im Zuge des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" fördern möchten, können Sie eine Zuwendung zur Projektförderung beim BAMF beantragen.
Als gemeinnützige Organisation oder Verband können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder für eine Integrationsmaßnahme für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Wenn Sie ein Modellprojekt im Bereich Integration durchführen möchten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zuwendung zur Projektförderung beantragen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert ein- und mehrtägige Multiplikatorenschulungen, um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu unterstützen.
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.