Familie ist für viele ein sehr wichtiger Lebensbereich. Ehe,
Partnerschaften und Familien können sehr unterschiedliche Gesichter haben, und
leibliche und Adoptiv- sowie Pflege-Kinder können dazu gehören. Manchmal entstehen
Patchwork- und Regenbogenfamilien oder Elternteile bleiben alleinerziehend, wenn
Paare sich trennen oder ein Partner stirbt. Namen ändern sich, Urkunden werden
ausgestellt, da sind eine Menge Verwaltungsleistungen abzuwickeln.
Als Familienangehöriger eines Deutschen können Sieunter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis Ihres in Deutschland geborenen Kindes sollten Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.