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Es gibt eine Leistung für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.

Leistungen:

Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigen

  • Steuerpflichtige Vorgänge
  • Steuerpflichtiger Erwerb als Grundlage der Besteuerung (Erwerb von Todes wegen)
  • Sachliche Steuerbefreiungen
  • Persönliche Freibeträge und Steuerklassen