Ein Pflegefall kommt oft unerwartet: Ein Unfall, ein Sturz, eine Krankheit
– und ein Mensch wird plötzlich pflegebedürftig. Wo erhalte ich Unterstützung zur
Pflege oder Pflegegeld? Informationen und Orientierung finden Sie in diesem
Bereich.
Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine geringe Lebenserwartung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ambulante oder stationäre Hospizleistungen in Anspruch nehmen.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können bis zu 125 Euro monatlich von der Pflegekasse bekommen. Das Geld kann zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag.
Sie können von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) erhalten, wenn Sie infolge einer Krankheit, Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur der LKK oder wegen Schwangerschaft und Mutterschutz ausfallen.
Kann Ihre private Pflegeperson Sie aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht pflegen, zahlt Ihre Pflegekasse in bestimmten Fällen die Kosten für eine Vertretung.
Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.
Kinder und Jugendliche in heilpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
Werden Sie zuhause von Angehörigen gepflegt, können Sie in einer Kombinationslösung gleichzeitig Pflegegeld bekommen und die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.
Sind Sie pflegebedürftig und können vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht für Sie die Möglichkeit, kurzzeitig in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden.
Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig werden, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Pflegegeld und andere Leistungen erhalten.
Gibt es eine akute Pflegesituation in Ihrer Familie, können Sie der Arbeit bis zu 10 Arbeitstage fernbleiben und Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Für eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch...
Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos.
Als hilflose beschädigte...
Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. Reichen die ambulante Versorgung und Begleitung nicht aus, ist die Versorgung in einem stationären Hospiz möglich.
Können Ihre Angehörigen oder Bekannten Sie zu Hause nicht durchgängig pflegen, haben Sie Anspruch auf die zusätzliche Tages- und Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung. Auf Antrag beteiligt sich Ihre Pflegekasse an den Kosten.
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Wenn Sie wegen Ihrer Pflegebedürftigkeit zu Hause nicht mehr selbstständig zurechtkommen und nicht häuslich gepflegt werden, ist die Pflege in einem Pflegeheim notwendig. Ihre Pflegeversicherung trägt auf Antrag einen Teil der Kosten.
Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.
Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)
Stufe II...
Sie haben für die Zeit, in der Sie nahe Angehörige pflegen, Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.
Das Darlehen:
soll helfen, den Verdienstausfall abzufedern, der Ihnen durch...
Wenn Sie pflegebedürftig sind, kann es erforderlich sein, das Wohnumfeld an Ihre individuellen Belange anzupassen. Sie können bei Ihrer Pflegekasse finanzielle Unterstützung für nötige Anpassungen und Umbauten beantragen.