Deutsche Unternehmen sind häufig international vernetzt. Ihr Unternehmen
möchte eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen? Sie wollen mit einem
ausländischen Partner kooperieren? In diesem Bereich finden Sie Behördenkontakte und
Informationen über das Thema Außenwirtschaftsförderung und
Auslandsinvestitionen.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Initiativen für Unternehmer.
Wenn Sie Änderungen an einer bestehenden Förderung durch die strukturbildende Übergangshilfe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vornehmen möchten, müssen Sie einen Antrag beim BMZ stellen.
Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen, können Sie dafür Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.
Als Unternehmen müssen Sie Ihren Warenverkehr zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen dem Statistischen Bundesamt melden.
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Durch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.
Sie sind außerhalb Deutschlands ansässig und wollen in ein deutsches Unternehmen investieren? Dann benötigen Sie dafür die Freigabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wenn es sich um eine meldepflichtige Investition im sektorspezifischen Bereich handelt.
Sie sind außerhalb der EU oder EFTA ansässig und wollen in ein deutsches Unternehmen investieren? Dann benötigen Sie dafür die Freigabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wenn es sich um eine meldepflichtige Investition im sektorübergreifenden Bereich handelt.
Sie sind außerhalb der EU oder EFTA ansässig und wollen in ein deutsches Unternehmen investieren? Dann können Sie beim BMWE vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für nicht meldepflichtige Investitionen beantragen, um Rechtssicherheit zu erlangen.