Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten.
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten erhalten, müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Antrag stellen.
Wenn Sie ein anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach...