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Bürgerservice

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Es gibt 13 Leistungen für Erschließung und Infrastruktur

Erschließung und Infrastruktur

Damit Kunden Ihr Unternehmen gut erreichen und die Infrastruktur funktioniert: Hier haben wir Informationen und Behördenkontakte für Unternehmen zum Thema Erschließung zusammengestellt – von der Erteilung einer Hausnummer bis zum Anschluss an die Wasserversorgung.

Leistungen:

Anliegerbescheinigung beantragen

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, auf dem Trinkwasser benötigt wird, müssen Sie das Grundstück an die Versorgungseinrichtung der zuständigen Kommune (Gemeinde oder Zweckverband) anschließen lassen. Dies ist mit Kosten verbunden.

Erschließungsbeitrag zahlen

Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

Hausnummer beantragen

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe...

Störung der Straßenbeleuchtung melden

Ihnen ist eine defekte Straßenlaterne aufgefallen? Melden Sie diese.

Störung der Straßenbeleuchtung melden

Melden Sie eine defekte Straßenbeleuchtung.

Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

Ihnen fällt schon seit Tagen ein verdrehtes Verkehrsschild auf? Oder eine defekte Straßenbeleuchtung? Melden Sie die Störung einfach und schnell. 

Straßenschaden an Autobahnen und Autobahnauffahrten (innerorts) melden

Sie haben ein Schlagloch auf der Autobahn bemerkt? Sie können es der Landesstraßenbaubehörde melden. 

Straßenschaden an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.

Straßenschaden an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden

Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.

Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts) melden

Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.

Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.