Die Zollverwaltung kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen oder erstatten.
Wenn Sie als Person oder Unternehmen Leistungen von in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Leistungserbringer vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen von Ihren Zahlungen einen Teil als Einkommens- oder Körperschaftsteuer einbehalten, anmelden, zahlen.
Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.
Wenn Sie besondere Amtshandlungen von der Zollverwaltung in Anspruch nehmen, können dafür Gebühren und Auslagen entstehen, die Sie bezahlen müssen.