Kindertagesbetreuung anmelden
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind Krippen, Kindergärten, kombinierte Kindertageseinrichtungen, Horte sowie Kindertagespflegestellen.
Alle Einrichtungen haben folgende Aufgaben:
- altersgerechte Förderung der Kinder mit Hilfe von Förder- und Bildungsangeboten
- Unterstützen und Ergänzen der Erziehung und Bildung in der Familie
- Wahren des Kindeswohls
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Der Kitaalltag beinhaltet gemeinsame Mahlzeiten, Interaktionen, Spiel- sowie Ruhezeiten. Tagesabläufe, pädagogische Schwerpunkte und Rahmenbedingen sind in den Einrichtungskonzeptionen festgehalten.
Alle Kindertageeinrichtungen arbeiten nach dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Es bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Die Kindertageseinrichtungen erfüllen einen eigenständigen frühkindlichen (vorschulischen) Bildungsauftrag, Wissensvermittlung erfolgt spielerisch im Alltag.
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Der Elternbeitrag zu den Kitaplatzkosten pro Kind ist abhängig vom Alter des Kindes und der Betreuungsdauer. Die Betreuungsdauer wird bei Vertragsabschluss mit der Kita besprochen und vermerkt. Der Kostenbescheid wird automatisch nach dem Beginn der Betreuung an die Eltern gesendet.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Die Jugendämter des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt haben die Verantwortung dafür, dass Ihr Rechtsanspruch auf Betreuung auch erfüllt wird.
Die Anmeldung ist in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelt. Sie erfolgt häufig in der jeweiligen Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort).
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
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39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
39116 Magdeburg, Landeshauptstadt